Allgemeine Mietbedingungen
Beherbergungsvertrag
Der Mietvertrag wird geschlossen zwischen:
Vermieter
Name: Franz Koch, Haus Stumweisser
Straße: Pidinger Straße 16
Ort: 83454 Anger/Jechling
Telefon: 08656/70246
E-Mail: info@stumweisser.de
Mieter
Name:
Straße:
Ort:
Telefon:
E-Mail:
über die
☐ Fewo „Högl“, für bis zu 6 Personen, Dachgeschoss
☐ Fewo „Staufen“für bis zu 4 Personen, 1.Stock
im Haus Stumweisser, Pidinger Straße 16 in 83454 Anger/Jechling, für den Zeitraum vom……………………..
Ein Einmietungsvertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald die Wohnung mündlich, fernmündlich, schriftlich oder via Internet gebucht wird und die Buchung vermieterseits schriftlich bestätigt worden ist.(Buchungsbestätigung)
Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
Das Rauchen auf Balkonen und im Garten wird toleriert, setzt aber voraus, dass der rauchende Gast die Zigarettenkippe schadlos und ordnungsgemäß entsorgt.
Die Ferienwohnung wird den Mieter für die in der Buchungsbestätigung angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen (Personenzahl) benutzt werden. Zusätzliche Personen können nur nach Rücksprache mit dem Vermieter aufgenommen werden.
Anreise
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr zur Verfügung.
Eine frühere Anreise ist nur nach Rücksprache möglich. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr geplant sein, wird
gebeten dies dem Vermieter vorab mittzuteilen.
Reist der Mieter, am vereinbarten Tag nicht an, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft am Folgetag
nach 12.00 Uhr anderweitig zu belegen.
Bei Bezug der Räumlichkeiten muss der Gast diese auf ihre Gebrauchstauglichkeit überprüfen und eventuelle Beanstandungen unverzüglich melden.
Kommt der Mieter dieser Überprüfung und Meldung nicht nach, können später eingeforderte Mietminderung
wegen der zu beanstandenden Punkte nicht zugestanden werden.
Küchengeräte sind mit entsprechender Sorgfalt fachgerecht zu bedienen. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Bei Anreise liegt in der Ferienwohnung eine kleine Grundausstattung an Toilettenpapier, Spülmaschinentaps und Spülmittel für die ersten ein bis zwei Tagen bereit. Für jeglichen weiteren Bedarf hat der Gast selbst aufzukommen.
Abreise
Am Abreisetag ist das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr in besenreinen Zustand zu übergeben.
Die Endreinigung ist im Mietpreis eingeschlossen.
Ausgeschlossen von der Endreinigung und vom Gast übernommen werden muss:
• Leerung der Mülleimer und Entsorgung in die dafür vorgesehenen Tonnen
• leere Flaschen/Pfandflaschen entsorgen bzw. zurückbringen
• Kühlschrank und Gefrierfach leeren
Hausordnung
Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung und die Hinweise zur Nutzung der Ferienwohnung zu halten.
Die Hausordnung liegt in den Ferienwohnungen aus.
Haftung
Die Nutzung und Benutzung der Ferienwohnung erfolgt durch den Mieter und seine Mitreisenden auf eigene Gefahr
und schließt eine Haftung durch den Vermieter aus.
Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Balkone, der Treppen, der Parkplätze und sonstiger Einrichtung
erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters und dessen Mitreisenden.
Sorgfaltspflichten
Der Mieter hat die Räumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände der Wohnung und die ihm im Garten zur
Verfügung gestellten Möbel pfleglich zu behandeln.
Die Mieter haftet für durch ihn verursachte Schäden an der Wohnung, Einrichtung, Gebrauchsgegenständen und Gartenmöbel während seines Aufenthalts in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
Der Vermieter ist zeitnah über den Schaden zu informieren.
Bei Schäden die durch den Vermieter erst bei der Endreinigung erkannt werden, behält sich der Vermieter das
Recht vor diese auch nachträglich den Mieter in Rechnung zu stellen.
Küchengeräte und sonstige elektrische Geräte sind mit entsprechender Sorgfalt fachgerecht zu bedienen.
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Beim Verlassen der Ferienwohnung bitte grundsätzlich alle Fenster, Dachfenster und Balkontüren schließen
und alle Lichter ausschalten.
Betreten des Mietobjektes durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen oder
gießen der Balkonblumen, auch in Abwesenheit des Mieters zu betreten.
Ebenso ist der Vermieter berechtigt die Wohnung bei Abwesenheit zu betreten um offen gelassene Dachfenster,
Fenster, Balkontüren bei aufziehenden Unwettern zu schließen und um nicht ausgeschaltetes Licht zu löschen.
Zahlungsmodalitäten:
Anzahlung:
Vom Vermieter festgesetzter Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Buchung per Banküberweisung.
Restzahlung:
Per Banküberweisung bis spätestens 14 Tage vor Anreise.
Bankverbindung:
Kontoinhaber: Annette Koch
Iban:
bei der Sparkasse Berchtesgadener Land
Verwendungszweck: Name und Buchungsnummer (bei Online-Buchung) oder Name und Aufenthaltsdatum
Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so ist er verpflichtet pauschalen Ersatz für die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis 3 Monate vor Mietbeginn: kostenlos
Rücktritt bis 22 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
Rücktritt bis 12 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
Rücktritt ab 11 Tage vor Mietbeginn
bis Mietbeginn: 90% des Mietpreises
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.
Parkplatz
Dem Gast wird unentgeltlich ein Stellplatz auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebs zur Verfügung gestellt.
Dadurch kommt kein Verwahrungsvertrag zustande.
Eine Überwachungspflicht seitens des Beherbergungsbetriebs entsteht ebenfalls nicht.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nicht.
Für die Ferienwohnung „Högl“ stehen zwei Parkplätze, für die Wohnung „Staufen“ ein Parkplatz direkt am Haus zur Verfügung.
Vertragskündigung durch den Beherbergungsbetrieb
Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.
Wichtige Gründe sind unter anderem:
- die Nichterbringung einer fälligen Leistung durch den Gast,
wie z.B. Anzahlung auf den Mietpreis oder Zahlung des Restbetrages.
- die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt wie
z.B. Schäden am Haus, an der Wohnung, nicht gewährleistete Versorgung/Entsorgung von Strom, (Ab-)Wasser.
Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in
Kenntnis zu setzten.
Bei Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt bereits geleistete Anzahlungen dem Gast im vollen Umfang zurückerstattet.
Ein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen entsteht dadurch nicht.
Tierhaltung
Haustiere jeglicher Art sind im Mietobjekt nicht erlaubt.
Salvatorische Klausel
Sollten vertragliche Passagen falsch oder unwirksam sein, soll im Falle eines Streites eine dem Sinn nach geltende Interpretation greifen.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist und bleibt der Betriebsort der dort befindlichen Ferienwohnung. Es findet explizit das deutsche Recht Anwendung.
Stand 2024